Urlaubsabgeltung nicht auf ALG II anrechenbar
Urlaubsabgeltung wird nicht auf Hartz IV angerechnet
Das Sozialgericht Düsseldorf hat eine aktuelle Entscheidung festgestellt, dass eine vom Arbeitgeber gezahlte Urlaubsabgeltung nicht auf den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld II anrechenbar ist. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Urlaubsabgeltung um eine Leistung, die dazu dienen soll, den Arbeitnehmer für aus betrieblichen Gründen entgangene Urlaubsfreuden zu entschädigen. Das ALG II hingegen diene der Existenzsicherung des Lebensunterhaltes, eine Anrechnung der Urlaubsabgeltung sei insoweit nicht sachgerecht.
Quelle: SG Düsseldorf, 08.10.2012, Az: S 10 AS 87/09
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
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Handyverbot am Arbeitsplatz
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern die Nutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Smartphones, iPhones, Tablets oder Netbooks während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.
Ausgangspunkt für den vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Gerichtsverfahren war der Streit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots der Benutzung von privaten Mobiltelefonen und Smartphones, wie das iPhone und Tablets während der Arbeitszeit.
Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 30.10.12, 6 TaBV 33/09