Rauchverbot – Fristlose Kündigung – Gefahrgut Kraftfahrer wegen Rauchen entlassen
ArbG Krefeld, Urteil vom 20.01.2011 – 1 Ca 2401/10
Verstoß gegen Rauchverbot
- Verstößt ein Auslieferungsfahrer für Flüssigsauerstoff gegen ein mehrfach ausdrücklich mit ihm vereinbartes Rauchverbot, berechtigt dies den Arbeitsgeber grundsätzlich zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
- Einer vorherigen Abmahnung bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn noch dreieinhalb Monate vor dem Verstoß ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, dass ein absolutes Rauchverbot gilt und ein Verstoß hiergegen zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Geschrieben von
Christian Hundertmark, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum
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