Fristlose Kündigung unwirksam – „Jawohl, mein Führer“ zum Chef reicht nicht für Kündigung aus
Fristlose Kündigung bei einem Vergleich mit Hitler unwirksam?
Darf ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten zumindest oberflächlich mit Hitler vergleichen?
Das Landesarbeitsgericht Mainz hatte einen Fall aus dem Einzelhandel zu beurteilen, in dem ein Mitarbieter seinen Vorgesetzten ernsthaft beleidigt hatte.
„Jawohl, mein Führer“ – mehrfach gesprochen vom Arbeitnehmer zu seinem direkten Vorgesetzten.
Es kommt, wie es kommen muss:
Der Arbeitnehmer wird für dieses Verhalten fristlos gekündigt, klagt und gewinnt das Kündigungsschutzverfahren durch vorerst zwei Instanzen.
Und wenn man tief in sich hineinhört, denkt man: Den hätte auch ich rausgeschmissen und das fristlos und mit bestem Gewissen.
Und das Landesarbeitsgericht Mainz sagt in all seiner Weisheit: Alles nicht so schlimm. Da hätte es in jedem Falle einer vorherigen Abmahnung bedurft.
Das muss nicht jeder verstehen. Nach Ansicht der Mainzer Richter hätte in dem vorliegenden Falle eine Abmahnung genügt. Das beleidigende Verhalten rechtfertigt weder eine fristlose Kündigung, noch eine fristgerechte Kündigung.
Ich würde mich als Arbeitnehmer aber nicht darauf verlassen, dass alle Gerichte so entscheiden. Denn der Vergleich mit Hitler ist an sich schon geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Quelle: LAG Rheinland-Pfalz (Mainz) – Az. 11 Sa 353/10
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Axel Pöppel – Fachanwalt für Arbeitsrecht
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