Arbeitgeber griff auf Betriebsratscomputer zu – kein Recht des Betriebsrates auf Einsicht der Protokolldateien
Ein Arbeitgeber hatte unbefugt auf das Laufwerk eines durch den Betriebsrat genutzten Computers zugegriffen und war deshalb durch das Arbeitsgericht zur künftigen Unterlassung verurteilt worden.
Der Betriebsrat selbst versuchte nun gerichtlich durchzusetzen, dass ihm der Arbeitgeber die sogenannten Protokolldateien zugänglich macht. Auf diese Weise wollte der Betriebsrat ermitteln, auf welche Weise und von wem unerlaubte Zugriffe ausgeführt worden seien.
Das Arbeitsgericht erkannte diesbezüglich jedoch kein Rechtsschutzbedürfnis, da der unberechtigte Zugriff bereits feststehe. Weitergehende Informationsrechte habe der Betriebsrat nicht.
Quelle: Arbeitsgericht Wesel, 22.11.2011, Az: 5 BV 17/11
Für wir-sind-arbeitsrecht.de geschrieben von
Rechtsanwalt Nils von Bergner, Fachanwalt für Arbeitsrecht